Die steigende Bedeutung der Cybersicherheit hat zur Einführung der NIS-2-Richtlinie geführt, die Unternehmen zu verstärkten Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Die überarbeitete Richtlinie erweitert den Geltungsbereich erheblich und umfasst neben Betreibern kritischer Infrastrukturen (KRITIS) auch sogenannte „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ihre IT-Sicherheit zu stärken.
Ist dein Unternehmen betroffen?
Die Betroffenheit eines Unternehmens hängt von seiner Branche und Größe ab. Die NIS-2-Richtlinie betrifft:
- Besonders wichtige Einrichtungen: Unternehmen aus den Sektoren Energie, Transport, Finanzen, Gesundheitswesen, IT, Weltraum, qualifizierte Vertrauensdienste und TK-Anbieter mit über 250 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.
- Wichtige Einrichtungen: Mittlere und große Unternehmen aus weiteren kritischen Sektoren wie Post- und Kurierdienste, Trinkwasserversorgung, Chemie, Lebensmittel oder Forschung mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder über 10 Millionen Euro Umsatz.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung, um Unternehmen eine erste Einschätzung zu ermöglichen.

Solltest du Hilfe bei der Einschätzung der Betroffenheit deines Unternehmens benötigen, findest du am Ende dieses Blogposts ein Kontaktformular. Wir melden uns dann zeitnah bei dir und helfen dir beim Thema NIS-2.
Was bedeutet NIS-2 für dein Unternehmen?
Wenn dein Unternehmen betroffen ist, müssen umfassende Sicherheitsanforderungen erfüllt werden:
- Registrierungs- und Meldepflichten
Betroffene Unternehmen müssen sich als ‚wichtige‘ oder ‚besonders wichtige‘ Einrichtungen registrieren lassen. Nach in Kraft treten der Richtlinie bleiben dazu 3 Monate Zeit Zudem müssen Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung an das BSI gemeldet und bis der Stand zum Abschluss aktualisiert werden. Der genaue Registrierungs- und Meldeweg ist noch nicht näher definiert, wird jedoch über das BSI festgelegt und veröffentlicht. - Nachweispflicht und behördliche Kontrollen
Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen. Behörden führen dazu stichprobenartige Kontrollen durch. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gelten dabei besonders strenge Vorschriften. Werden diese nicht erfüllt, können Sanktionen drohen. - Zukunftssichere Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik
Die Sicherheitsmaßnahmen orientieren sich an den aktuellen technologischen Entwicklungen und erfassen sämtliche Aspekte der Cybersicherheit. Dazu zählen unter anderem die Risikobewertung, das Management von Sicherheitsvorfällen, die Aufrechterhaltung des Betriebs in Krisensituationen und der Schutz der Lieferkette. Ein zentraler Bestandteil ist die kontinuierliche Durchführung von Risikoanalysen, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu beheben. Als Leitlinien dienen etablierte europäische und internationale Standards wie ISO/IEC 27001. Diese umfassen essenzielle Sicherheitsprinzipien wie Verschlüsselung, Netzwerksegmentierung, Identitäts- und Zugriffsmanagement sowie umfassende Notfallpläne. Ziel ist es, höchste Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und Unternehmen optimal auf aktuelle und zukünftige Bedrohungen vorzubereiten. - Schulung und Sensibilisierung
Mitarbeitende müssen regelmäßig und praxisnah in Cybersicherheit geschult werden, um ein angemessenes Verständnis für potenzielle Bedrohungen zu entwickeln und Sicherheitsrisiken im Arbeitsalltag aktiv zu minimieren. Für Geschäftsführende wird eine Schulung nach NIS2 verpflichtend.
Erste Schritte zur Umsetzung
Verantwortlichkeiten klären
- Geeignete Personen für die Informationssicherheit benennen.
- Diese gezielt schulen, um ihre Aufgaben kompetent erfüllen zu können.
Aktuellen Sicherheitsstatus bewerten
- Eine Bestandsaufnahme der bestehenden Informationssicherheitsmaßnahmen durchführen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Risikomanagement aufbauen und anpassen
Ein strukturiertes Risikomanagement etablieren, das Folgendes umfasst:
- Identifikation potenzieller Risiken.
- Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Risiken.
- Laufende Überwachung und Überprüfung bekannter Risiken.
- Das Risikomanagement fortlaufend an neue Anforderungen des BSI anpassen.
Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich verbessern
- Sicherheit in der gesamten Lieferkette gewährleisten.
- Grundlegende Prinzipien der Cyberhygiene im Unternehmen umsetzen.
Gesetzliche Anforderungen erfüllen
- Auf gesetzliche Meldepflichten vorbereiten.
- Warnungen und Lageberichte von zuständigen Stellen empfangen und angemessen darauf reagieren.
Fazit
Die NIS-2-Richtlinie steht vor der Tür und bringt zahlreiche Veränderungen mit sich. Aktuell bleibt zwar noch etwas Zeit, aber es gibt viel zu tun, um die neuen Anforderungen rechtzeitig und vollständig zu erfüllen. Die gute Nachricht: Wir sind hier, um dich dabei zu unterstützen. Die Umsetzung von NIS-2 ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Gelegenheit, die Informationssicherheit in deinem Unternehmen auf ein solides Fundament zu stellen – ein Aspekt, der heutzutage für jedes Unternehmen unerlässlich ist. Mit den richtigen Maßnahmen kannst du eine nachhaltige Sicherheitskultur schaffen und dich optimal auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten.
Wenn du Fragen hast, stehen wir dirgerne zur Verfügung. Nutze hierfür einfach das Kontaktformular am Ende dieses Blogposts, um mit uns in Kontakt zu treten. In den kommenden Wochen und Monaten werden wir zudem weitere Blogeinträge veröffentlichen, die viele Themen rund um die neue Richtlinie ausführlich behandeln. Bleib dran und profitiere von unseren nützlichen Tipps und Erklärungen! Gemeinsam bringen wir dein Unternehmen auf den richtigen Kurs – sicher, zukunftsorientiert und gut vorbereitet.
Ausblick
In den kommenden Beiträgen unserer NIS-2-Blogreihe werden wir uns detailliert mit den folgenden Themen befassen:
- Teil 2: Zeitlicher Ablauf und politische Entwicklungen
- Teil 3: Notwendige Nachweise für Compliance
- Teil 4: Registrierungs- und Meldepflichten
- Teil 5: Aufsicht, Risiken und Sanktionen
- Teil 6: Risikomanagement im Detail
- Teil 7: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Teil 8: Zuständigkeiten innerhalb der EU
Bleib dran, um dein Unternehmen optimal auf die NIS-2-Richtlinie vorzubereiten!
Die in diesem Blogpost enthaltenen Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für eine verbindliche Auslegung der NIS-2-Richtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht konsultiere bitte einen Rechtsberater.
Quellen / Weiterführende Links